Guten Tag,
an der A-GmbH sind folgende Gesellschafter beteiligt:
B- GmbH: 50%
C-GmbH: 25%
D-GmbH: 25%
Geschäftsführer der A-GmbH ist D.
D ist alleiniger Gesellschafter der D-GmbH. D ist an der B-GmbH und der C-GmbH nicht beteiligt und es gibt auch keine Sperrminoritäten im Gesellschaftsvertrag.
D hat eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Die Geschäftsführungstätigkeit bei der A-GmbH hat einen zeitlich sehr geringen Umfang (durchschnittlich 2-3 Stunden/Woche).
Frage:
- Kann D als geringfügig Beschäftigter abgerechnet werden?
- Kann die Lohnsteuer mit 2% pauschaliert werden?
Vielen Dank.