Liebes Team des AOK-Expertenforum,
in unserem Unternehmen fängt demnächst ein neuer Mitarbeiter an, welcher bereits drei Direktversicherungen mitbringen möchte. Dieses Ausmaß kennen wir nicht. Uns stellt sich eine wichtige Frage dazu... Sind wir verpflichtet alle drei bAV mit mindestens 15% zu bezuschussen? Oder gibt es für uns die Möglichkeit dem Mitarbeiter die Weiterführung einer dieser bAV mit Zuschuss zu ermöglichen, jedoch müsste er die anderen privat weiterführen?
Vielen Dank im Voraus.
Freundlichen Grüße
L.Fleßner