Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Azubi, welcher bei uns beschäftigt ist, ist nun seit seit längerer Zeit erkrankt und ist auch bereits im Krankengeldbezug.
Nun haben wir eine ELStAM-Meldung vom Finanzamt erhalten, dass eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber erfolgt ist und wir den Arbeitnehmer nun als Nebenarbeitgeber in der Steuerklasse VI abrechnen müssen.
Der Arbeitnehmer ist seit dem 02.01.2025 krankgeschrieben und hat auch seitdem seine Arbeit nicht wieder aufgenommen.
Die Anmeldung eines neuen Arbeitgebers, rückwirkend zum 01.01.2025, lässt nun natürlich darauf schließen, dass der Arbeitnehmer während seiner Krankheit einer anderen Tätigkeit nachgeht.
Wäre dies ein ausreichender Grund, um den medizinischen Dienst einzuschalten?
Vielen Dank vorab!
Expertenforum - neuer Arbeitgeber während der Krankschreibung

Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
neuer Arbeitgeber während der Krankschreibung
-
02
RE: neuer Arbeitgeber während der Krankschreibung
Guten Tag,
wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses bundesweiten Forums Ihre Frage nicht verbindlich beantworten können, da uns keine weitergehenden Informationen vorliegen.
Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Krankenkasse, die auch die Krankengeldzahlungen vorgenommen hat, damit der Sachverhalt aufgeklärt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service