Guten Tag, liebes Expertenteam!
Ein Beamter des Postnachfolgeunternehmens möchte in den Vorruhestand ("Engagierter Ruhestand") gehen. Der Vorruhestand soll ja an die Voraussetzung geknüpft sein, dass der Betroffene für die Zeit nach der Versetzung in den Ruhestand u.a. eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben soll. Das ehrenamtliche Engagement von 1000 Stunden ist nachzuweisen. Kann er diese Tätigkeit bei jedem AöR ausüben oder gibt es spezielle Einrichtungen hierfür?
Weitere Fragen:
1.) Wie ist der Betroffene während der Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?
2.) Mit welcher Beitragsgruppe ist der Betroffene zu schlüsseln? Nur pflichtig in der Unfallversicherung?
3.) Wird er bei seinem (Haupt-) Arbeitgeber abgemeldet?
Herzlichen Dank im Voraus!