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  • 01
    Netto-Sozialleistung bei Kind krank

    Ein Mitarbeiter brachte mir eine von einem Arzt ausgestellte "Kinderkrankmeldung". Unser Betrieb zahlt bei Kind krank keinen Lohn weiter. Nun muss ich bei der EVB-Meldung die Höhe der Netto-Sozialleistung pro Tag angeben. Muss ich die bei der Krankenkasse des Mitarbeiters erfragen, oder trage ich hier irgendeine Zahl ein - wenn ja, welche?

  • 02
    RE: Netto-Sozialleistung bei Kind krank

    Guten Tag,

    grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (= Kinderkrankengeld).
     
    Versicherte mit Anspruch auf dieses Kinderkrankengeld haben für die Dauer des Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.
     
    Das sind die grundsätzlichen Regelungen der Vorschrift des § 45 Sozialgesetzbuch V. Da aber immer der Einzelfall zu entscheiden ist, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Einzelheiten an die zuständige Krankenkasse, die Ihnen auch Auskunft zur Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes geben kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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