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  • 01
    Nebentätigkeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Beamten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir müssen eine Nebentätigkeit für einen Arbeitnehmer abrechnen, der als Referendar beim Landgericht Hessen als Beamter angestellt ist. Bei seine Nebentätigkeit erhält er ein Entgelt über 1000 €. Für den Arbeitnehmer führen wir nur Renten- u. Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab. Der Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Meine Frage dazu, hat der Arbeitnehmer bei seiner Nebentätigkeit Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur KV u. PV oder muss der Arbeitgeber in diesem Fall nichts zahlen.

    Mit freundlichen Grüßen Löwe

  • 02
    RE: Nebentätigkeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Beamten

    Hallo Löwe,

    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (55-Jährige und Ältere) krankenversicherungsfrei sind.
     
    Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf den Beitragszuschuss. Dies gilt insbesondere für Personen , die eine Beschäftigung ausüben, in dieser aber wegen ihres Status als „Beamter“ krankenversicherungsfrei sind.
     
    In Ihrem Fall besteht für den Beamten kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in der Nebenbeschäftigung, da er nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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