Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen eine Nebentätigkeit für einen Arbeitnehmer abrechnen, der als Referendar beim Landgericht Hessen als Beamter angestellt ist. Bei seine Nebentätigkeit erhält er ein Entgelt über 1000 €. Für den Arbeitnehmer führen wir nur Renten- u. Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab. Der Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Meine Frage dazu, hat der Arbeitnehmer bei seiner Nebentätigkeit Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur KV u. PV oder muss der Arbeitgeber in diesem Fall nichts zahlen.
Mit freundlichen Grüßen Löwe