Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir rechnen Versorgungsbezieher ab, die lebenslang einen monatlichen Betrag von uns erhalten. Durch eine nachträgliche Änderung der Berechnung haben sich die Versorgungsbezüge seit Beginn der Zahlung erhöht. Aus Vereinfachungsgründen haben wir den Erhöhungsbetrag als einmaligen Versorgungsbezug ausgezahlt. Frage: Muss dieser Einmalbetrag in Zeile 9 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden, da diese Zahlung mehrere Jahre betrifft?
Vielen Dank.