Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Nachzahlung von Versorgungsbezügen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgende Fragestellung: Wir rechnen Versorgungsbezieher ab, die lebenslang einen monatlichen Betrag von uns erhalten. Durch eine nachträgliche Änderung der Berechnung haben sich die Versorgungsbezüge seit Beginn der Zahlung erhöht. Aus Vereinfachungsgründen haben wir den Erhöhungsbetrag als einmaligen Versorgungsbezug ausgezahlt. Frage: Muss dieser Einmalbetrag in Zeile 9 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden, da diese Zahlung mehrere Jahre betrifft?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Nachzahlung von Versorgungsbezügen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Einmalbetrag ist - wie vermutet - in Zeile 9 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, wenn/weil eine ermäßigte Besteuerung/Steuerbegünstigung in Betracht kommt. (Die steuerliche Einzelfallprüfung erfolgt dann durch die Finanzbehörde, veranlasst durch die Aufführung des Betrags in Zeile 9.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Nachzahlung von Versorgungsbezügen

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Nochmal eine kurze Rückfrage: Bei diesem Sachverhalt muss dann der Betrag in Zeile 3 und in Zeile 9 ausgewiesen werden. Muss dieser Betrag dann auch noch in Zeile 8 ausgewiesen werden?

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Nachzahlung von Versorgungsbezügen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach einem Merkblatt der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (Schreiben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 28.02.2024, dort Seite 6) sollen die unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung genannten Beträge nicht nochmals in Zeilen 3 und 8 erfasst werden.

    Die Ausführungen im BMF-Schreiben vom 05.09.2024 unter I.3 und I.8 deuten eher auf eine (nochmalige) Erfassung auch in diesen Zeilen.

    Es empfiehlt sich eine Klärung durch Anrufungsauskunft nach § 42e EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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