Expertenforum - Nachzahlung Sonderzahlung Ausgeschiedener Arbeitnehmer Vorjahr

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  • 01
    Nachzahlung Sonderzahlung Ausgeschiedener Arbeitnehmer Vorjahr

    Guten Morgen,


    wir haben einen Arbeitnehmer der per 31.12.2024 ausgeschieden ist, die Endabrechnung ist erledigt. Nun kam heute die Info, dass wir erneut eine Nachberechnung auf Dezember 2024 erstellen sollen, da er eine Tantieme nachgezahlt bekommt. Wir wissen aktuell nicht, ob er einen neuen Arbeitgeber hat. Wie verhalten wir uns korrekt im Bezug auf die Steuerklasse, wird die Tantieme mit der Steuerklasse die er im Dezember hatte abgerechnet oder müssen wir ihn per 01.03.2025 neu am Elstam Verfahren anmelden und mit Steuerklasse 6 versteuern?

    Die Nachberechnung wird mit der März Abrechnung erfolgen.


    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Nachzahlung Sonderzahlung Ausgeschiedener Arbeitnehmer Vorjahr

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich sind nach dem Zuflussprinzip die Verhältnisse im Monat der Nachzahlung (März 2025) entscheidend. Deshalb ist ein erneuter Abruf der ELStAM notwendig. Für die Besteuerung zugrunde gelegt werden muss dann die dort mitgeteilte Steuerklasse; bei anderweitigem Arbeitsverhältnis des früheren Arbeitnehmers gilt für die Nachzahlung dann also Steuerklasse 6).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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