Wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 31.01.2025 ausgeschieden ist.
Im Februar erfolgte nochmals eine Rückrechnung für Januar 2025 (Auszahlung Urlaubsabgeltung).
Das Abrechnungsprogramm hat für Februar jedoch eine separate Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 3 ausgestellt.
Handelt es sich hier um den Steuerzuflussprinzip - da die Auszahlung in 02.2025 erfolgte?
Unerklärlich ist jedoch, warum hier die Steuerklasse 3 ausgewiesen wird - müsste hier nicht dann die Steuerklasse 6 stehen, da sie durchaus im Februar bereits bei einem andren AG gearbeitet hat?
Hat dies keinen Zusammenhang, inwiewei sie bei uns im Februar noch beschäfitgt war oder nicht?