Lt. Vergleich sind 3500 € brutto auszuzahlen. Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt.
Das Arbeitsverhältnis hat mit Ablauf des 31.10.2024 geendet. Anspruch auf Entgelt bestand bis 29.09.2024. Ab dem 30.09. bis 31.10.2024 bestand wegen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst kein Anspruch auf Entgelt.
Wie sieht in dem Fall die Verbeitragung der 3500 € brutto aus, wenn die Auszahlung an den Kläger
a) im März 2025
b) im April 2025 erfolgt und auf welchen Monat muss die Zahlung erfasst werden?
Herzlichen Dank.