Hallo,
wir müssen einem ehemaligen Leiharbeitnehmer in den Abrechnungsmonaten Dezember 2022 und Januar 2023 jeweils Arbeitslohn für die Jahre 2018 - 2021 nachzahlen.
Handelt es sich hierbei SV- und Steuermäßig um einen Einmalbezug oder um laufendes Entgelt?
Vielen Dank für die weitere Bearbeitung.