Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Frage: Wir beschäftigen viele Ärzte, die sich regelmäßig von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um ihre Beiträge in die Ärzteversorgung einzuzahlen. Den Bescheid über die Befreiung nehmen wir regelmäßig zu den Unterlagen. Im Zuge der Digitalisierung kommt es nun immer öfter vor, dass die Mitarbeiter uns keine Kopie des Bescheides mehr einreichen, sondern stattdessen ein Foto des Bescheides mit dem Handy erstellen und uns als Nachweis senden. Frage: Wenn wir dieses Foto ausdrucken und zur Akte nehmen bzw. digital archivieren, wäre dieses Foto als Nachweis ausreichend oder müssen wir zwingend den Bescheid als Kopie zur Akte nehmen?
Vielen Dank.