Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns im Haus existieren - auch im Hinblick auf die gelieferten Werte aus unserem Zeiterfassungstool - verschiedene Ansichten bzgl. der Nachtzuschläge wenn innerhalb des Zuschlagszeitraums eine Erholungspause liegt.
Zum besseren Verständnis habe ich ein Beispiel mitgebracht:
Max Mustermann arbeitet von 17.00 Uhr bis 0.30 Uhr des Folgetages
Das sind erstmal 7,50 Std. brutto, 30 Minuten Pause und somit 7 Stunden netto
Zusätzlich bekommt der Kollege zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (Im Falle seiner Schicht also 23.00 Uhr bis 0.30 Uhr) einen Nachtzuschlag.
Nun macht Hr. Mustermann von 23.00 Uhr bis 23.30 Uhr seine vorgeschriebene Erholungspause.
M.E. ist die Zeit dann als unbezahlt zu werten und dem Kollegen stehen nur von 23.30 Uhr bis 0.30 Uhr Zuschläge zu.
Unser Dienstleister weist mir im Reporting aber 1,50 Std. Zuschlagspflichtige Zeit aus.
Was ist hier nun rechtlich korrekt, wenn innerhalb der Zuschlagszeit eine Erholungspause genommen wird?