Guten Tag,
folgendes Beispiel:
Unternehmen zahlt für Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr einen Nachtzuschlag.
Nun fiel auf, dass die Zeitwerte hierfür offenbar über einen längeren Zeitraum nicht korrekt berechnet wurden.
Frage:
a) Wie lange hat der AN rückwirkend Anspruch auf entsprechende Korrektur und daraus resultierende Nachzahlungen?
b) Kann der AG derartige Themen mit einer "Verjährungsfrist" im Arbeitsvertrag verkürzen?
Bsp: Wird nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Abrechnung der Fehler moniert, sind die Ansprüche verwirkt?
Vielen Dank!