Hallo ich habe folgendes Problem.
Ich war bis zum 30.09 arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Am 01.10 sollte ich eine neue Beschäftigung anfangen, bin jedoch leider erkrankt. Daraufhin wurde ich zum 22.10 gekündigt. Mein Arbeitgeber hat die Anmeldung bei der AOK storniert mit der Begründung das ich die Tätigkeit nicht angetreten habe.
Ab dem 23.10 werde ich dann wieder ALG 1 beziehen.
Besteht in der Zeit vom 01.10-22.10 ein nachgehender Leistungsanspruch? Und kann ich für den Zeitraum dann Krankengeld beantragen ?
Vielen Dank