Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Mutterschutzlohn bei SS während Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Hallo Experten-Team,

    eine Mitarbeiterin ist jetzt das 2.Jahr in Elternzeit und arbeitet währenddessen 6 Stunden die Woche (vorher Vollzeit) bei uns. Jetzt hat sie die Elternzeit mit unserem Einverständnis vorzeitig beendet und gleichzeitig ihre erneute Schwangerschaft mitgeteilt. Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Sie hat keinen Tag ihre Vollzeittätigkeit aufgenommen. Mutterschutzlohn muss von uns wohl gezahlt werden - aber in welcher Höhe/Berechnungsgrundlage? Das Entgelt in den 3 Monaten vor der Schwangerschaft ist deutlich geringer als das der Vollzeittäitgkeit.

    Wird es über U2 erstattet?


    Vielen Dank

  • 02
    RE: Mutterschutzlohn bei SS während Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    Ihre Fragen betreffen arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Sozialversicherungsrechtlich geben wir Ihnen gerne folgende Informationen:

    Wird die Elternzeit beendet und kommt es zu einem Beschäftigungsverbot, ist eine Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens (U2) möglich.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Mutterschutzlohn bei SS während Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Sehr geehrte Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Maßgeblich ist hier die Vergütung aus der vorangegangenen Vollzeittätigkeit. Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn die Vergütung aus der Teilzeittätigkeit höher wäre, als die Vergütung aus der Vollzeittätigkeit. Dies ist bei Ihnen aber nicht der Fall.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Mutterschutzlohn bei SS während Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Hallo AOK-Team,

    Vielen Dank für die Antwort.

    Das Mutterschutzgesetz bezieht sich doch immer auf die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Bitte geben Sie mir einen Hinweis, wo ich diese Ausnahme für diesen Fall finde bzw. Wo sie sich herleitet.

    Viele Grüße

    I. Weber

  • 05
    RE: Mutterschutzlohn bei SS während Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Gesetzliche Grundlage ist § 21 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG. Danach bleiben die Zeiten einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit für die Berechnung des Mutterschutzlohns oder des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld unberücksichtigt, es sei denn, die Teilzeitvergütung wäre höher als die vorangegangene Vergütung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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