Hallo Experten-Team,
eine Mitarbeiterin ist jetzt das 2.Jahr in Elternzeit und arbeitet währenddessen 6 Stunden die Woche (vorher Vollzeit) bei uns. Jetzt hat sie die Elternzeit mit unserem Einverständnis vorzeitig beendet und gleichzeitig ihre erneute Schwangerschaft mitgeteilt. Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Sie hat keinen Tag ihre Vollzeittätigkeit aufgenommen. Mutterschutzlohn muss von uns wohl gezahlt werden - aber in welcher Höhe/Berechnungsgrundlage? Das Entgelt in den 3 Monaten vor der Schwangerschaft ist deutlich geringer als das der Vollzeittäitgkeit.
Wird es über U2 erstattet?
Vielen Dank