Hallo liebes Expertenteam,
eine Angestellte geht mir ihrem Kind als Begleitperson in die Reha und bekommt dafür Kinderkrankengeld, also keine Lohnfortzahlung. In diesem Zeitraum beginnt ihr Mutterschutz für das 2. Kind.
Was ist für den Überschneidungszeitraum der beiden Fehlzeiten zu beachten? Bekommt die Frau weiterhin Kinderkrankengeld oder hat sie ab Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank.