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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mutterschutz oder Kinderkrankengeld

    Hallo liebes Expertenteam,

    eine Angestellte geht mir ihrem Kind als Begleitperson in die Reha und bekommt dafür Kinderkrankengeld, also keine Lohnfortzahlung. In diesem Zeitraum beginnt ihr Mutterschutz für das 2. Kind.

    Was ist für den Überschneidungszeitraum der beiden Fehlzeiten zu beachten? Bekommt die Frau weiterhin Kinderkrankengeld oder hat sie ab Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Mutterschutz oder Kinderkrankengeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Mitarbeiterin hat mit Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüße


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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