Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Gesellschafterin-Geschäftsführerin einer UG (100%, sv-frei) befindet sich im Mutterschutz. Über eine Zusatzversorgung im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung erhält sie Mutterschaftsgeld von der zuständigen Krankenkasse.
Es existieren keine vertraglichen Regelungen zum Thema Mutterschutz/Freistellung.
Fragen: Befindet sich die GGF während der Zeit der Mutterschutzfrist in Unterbrechung? Kann das Geschäftsführergehalt weitergezahlt werden oder entstehen sonstige Ansprüche?
Wäre es möglich, dass die Elternzeit direkt nach dem Tag der Entbindung beginnt (trotz der Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch die Zusatzversorgung)?
Vielen Dank!