Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin ist ab dem 20.07.2022 im Mutterschutz. Sie hatte im April und im Mai ein Gehalt von jeweils 3.000 €. Am 15. Juni endete ihre Probezeit, so dass lt. Anstellungsvertrag ab 16.06.2022 eine Gehaltserhöhung wirksam wird. Daraus ergibt sich für den Juni eine Vergütung von 3.500 €. Das Gehalt ab 01.07.2022 beträgt dann 4.000 €. Ist für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld das o. g. tatsächliche Einkommen für April, Mai und Juni heranzuziehen oder ist das Gehalt ab 01.07.2022 (4.000 €) für den gesamten Referenzzeitraum zu verwenden und auf dieser Basis der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu berechnen? Welche Verdienstangaben sind für die EEL-Meldung maßgeblich?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!