Expertenforum - Mutterschaftsgeld- Minijob und arbeitslos

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  • 01
    Mutterschaftsgeld- Minijob und arbeitslos

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Minijobberin, die jetzt arbeitslos gemeldet ist. Die Hauptbeschäftigung wurde vor Beginn des Mutterschutzes beendet. Sie bekommt nach ihren Aussagen nun während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von der Krankenkasse. Bei uns besteht ein Minijob-Vertragsverhältnis mit durchschnittlich 538,00 €. Gibt es hierzu einen Zuschuss von 13,00 € von der Krankenkasse und wir müssen den Restbetrag zahlen? Ist dafür eine Entgeltmeldung an die Krankenkasse zu erstellen, bisher läuft alles über die Minijob-Zentrale? Vielen Dank für die Rückantwort.

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld- Minijob und arbeitslos

    Hallo PersonalER,
     
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) kein Arbeitsentgelt erhalten. Hierzu gehören z. B. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, die nach zulässiger Auflösung der „Hauptbeschäftigung“ zusätzlich in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis stehen.
     
    Somit kann bei einer bestehenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch aus geringfügig entlohnten Minijobs ein grundsätzlicher Anspruch auf Mutterschaftsgeld entstehen.
     
    Die Krankenkasse zahlt in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art nach unserem Kenntnisstand ab dem Schutzfristbeginn Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes an die Mitarbeiterin. Zudem besteht für die Versicherte Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die Krankenkasse zahlt hierbei Mutterschaftsgeld bis maximal 13,00 € kalendertäglich aus der geringfügigen Beschäftigung, zusätzlich zum Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes aus dem Leistungsbezug der Arbeitsagentur.
     
    Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um mit dieser die weitere Vorgehensweise bezüglich der zu übermittelnden Entgeltmeldung abzustimmen.
     
    Sofern in Ihrem Sachverhalt arbeitsrechtlich ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht – zu dem wir im Rahmen der arbeitsrechtlichen Thematik im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine Auskunft zur Ermittlung geben können - wäre eine Erstattung im Rahmen des U2-Verfahrens über die Minijob-Zentrale möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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