Liebes Expertenteam,
eine Werksstudentin ist in der studentischen Krankenversicherung versichert. Zum 31.03.2025 wird sie dann aufgrund des beendeten Studiums exmatrikuliert. Zum 01.04.2025 beginnt das Lehramtsreferandariat. Zu diesem Zeitpunkt wird/muss sie sich dann auch privat versichern.
Frage:
Endet die studentische KV automatisch (kraft Gesetz) oder muss hier ggf. eine Kündigungsfrist eingehalten werden? Leider liegen mir unterschiedliche Aussagen vor, die doch zur Verunsicherung beitragen...
Muss seitens der (Noch-)Studentin etwas veranlasst werden?
Über Rechtsquellen würde mich sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.