Expertenforum - Muss eine studentische KV wegen Ende des Studiums gekündigt werden?

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  • 01
    Muss eine studentische KV wegen Ende des Studiums gekündigt werden?

    Liebes Expertenteam,


    eine Werksstudentin ist in der studentischen Krankenversicherung versichert. Zum 31.03.2025 wird sie dann aufgrund des beendeten Studiums exmatrikuliert. Zum 01.04.2025 beginnt das Lehramtsreferandariat. Zu diesem Zeitpunkt wird/muss sie sich dann auch privat versichern.


    Frage:

    Endet die studentische KV automatisch (kraft Gesetz) oder muss hier ggf. eine Kündigungsfrist eingehalten werden? Leider liegen mir unterschiedliche Aussagen vor, die doch zur Verunsicherung beitragen...

    Muss seitens der (Noch-)Studentin etwas veranlasst werden?

    Über Rechtsquellen würde mich sehr freuen.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Muss eine studentische KV wegen Ende des Studiums gekündigt werden?

    Sehr geehrte Frau Schubert,
     
    die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet gemäß § 190 Abs. 9 Satz 1 SGB V mit Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, wenn sie
    • bis zum Ablauf oder mit Wirkung zum Ablauf dieses Semesters exmatrikuliert worden sind oder
    • bis zum Ablauf dieses Semesters das 30. Lebensjahr vollendet haben.
     
    Aufgrund des am 01.01.2022 verpflichtend gewordenen elektronischen Meldeverfahrens ist die Hochschule dazu verpflichtet, der Krankenkasse des Studierenden unverzüglich das Ende des Semesters, mit dem die studierende Person exmatrikuliert wurde, mitzuteilen.
     
    Wir empfehlen Ihrer Werkstudentin jedoch Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufzunehmen, damit ein reibungsloser Übergang erfolgen kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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