Expertenforum - Mitteilungspflicht Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich

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  • 01
    Mitteilungspflicht Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in unserem Abrechnungsprogramm muss ab 10/2024 bei Mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern im Übergangsbereich das Entgelt aus den anderen Beschäftigungen eingegeben werden.

    Wir würden dem AN einen Brief zukommen lassen und ihn darum bitten, die monatlichen Lohnabrechnungen aus den weiteren Beschäftigungen uns zukommen zu lassen. Sind wir als AG dann abgesichert, auch wenn der AN uns nichts zukommen lässt? Oder sind wir da als AG verpflichtet den anderen Arbeitgebern ,,hinterher'' zu telefonieren und das Entgelt zu erfragen?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Mitteilungspflicht Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 28o Abs. 1 SGB IV ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle für die Beitragsermittlung im Übergangsbereich relevanten Angaben gegenüber dem Arbeitgeber zu machen und auch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.


    Sie sollten den Arbeitnehmer also auf diese Verpflichtung hinweisen und ihn zur Vorlage der Lohnabrechnungen beim anderen Arbeitgeber auffordern.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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