Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Abrechnungsprogramm muss ab 10/2024 bei Mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern im Übergangsbereich das Entgelt aus den anderen Beschäftigungen eingegeben werden.
Wir würden dem AN einen Brief zukommen lassen und ihn darum bitten, die monatlichen Lohnabrechnungen aus den weiteren Beschäftigungen uns zukommen zu lassen. Sind wir als AG dann abgesichert, auch wenn der AN uns nichts zukommen lässt? Oder sind wir da als AG verpflichtet den anderen Arbeitgebern ,,hinterher'' zu telefonieren und das Entgelt zu erfragen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Vielen Dank für die Rückmeldung.