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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Mitarbeiteressen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    im November war ein Bereich unserer Mitarbeiter essen. Hierzu wurde uns die entsprechende Rechnung eingereicht. Aus dieser sind die vereinzelten Essen etc. aufgeführt.


    Eine Mitarbeiterliste wurde geführt, in der die Anwesenheit aller beteiligten Personen zu ersehen ist. Allerdings ist nicht ersichtlich, welche Kosten durch welchen Mitarbeiter verursacht wurden.


    Für uns ist fraglich, inwieweit die tatsächlich entstandenen Kosten den Mitarbeitern zugeordnet werden müssen (z.B. MA Herr Müller hat ein Schnitzel und ein Spezie getrunken), um den Geldwerten Vorteil bewerten zu können.


    Kann eventuell hieraus auch ein Durchschnittswert herangezogen werden?

    Eine genaue Beurteilung ist hierzu erforderlich, da u.a. auch noch Gutscheine ausgehändigt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    PersobueroSC

  • 02
    RE: Mitarbeiteressen

    Hallo PersobueroSC,
     
    die Beantwortung Ihrer Frage bezüglich der Zugrundelegung eines Durchschnittswertes
    bei der Abrechnung eines „Belohnungsessens“ betrifft vordergründig das Steuerrecht.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ dazu keine konkrete Stellungnahme abgeben können. Für den Bereich der Sozialversicherung gilt grundsätzlich, dass Beitragsfreiheit vorliegt, sofern Steuerfreiheit festgestellt wird.
     
    Mittlerweile können jedoch im Forum auch Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerbrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Mitarbeiteressen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach dem geschilderten Sachverhalt kann geprüft werden, ob eventuell eine Betriebsveranstaltung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn das Treffen sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebes/Betriebsteils offenstand (unabhängig davon, ob alle Arbeitnehmer die Gelegenheit nutzten) und in erster Linie dem geselligen Beisammensein diente. Bejahendenfalls kann (bei Einordnung als Betriebsveranstaltung) der Freibetrag von EUR 110 (zweimal kalenderjährlich) eingesetzt werden.


    Ansonsten kommt bei Bewirtung ohne Arbeitsbezug (ohne Teilnahme von Geschäftspartnern, Notwendigkeit zur Erledigung von Arbeitsaufgaben etc.) die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze von monatlich EUR 50,00 in Betracht.


    Für beide Regelungen (Betriebsveranstaltung sowie Sachbezug) wird seitens der Finanzverwaltung eine teilnehmergenaue Zuordnung der einzelnen Speisen und Getränke nicht verlangt, sondern eine Aufteilung des Gesamtaufwands (für Speisen und Getränke) unter den Teilnehmern (Bildung von Durchschnittsbeträgen) akzeptiert.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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