Ein Mitarbeiter hat folgende Arbeitgeberdarlehen erhalten:
02/2024: 800 €
03/2024: 400 €
04/2024: 400 €
07.2024: 500 €
02/2025: 600 €
04/2025: 600 €
In 12/2025 folgt das nächste Darlehen von 800 €.
Diese Darlehen werden beginnend ab 03/2024 in monatlichen Raten von 200 € abbezahlt (zinslos).
Da diese Darlehen in kurzfristigen Zeitabständigen vergeben wurden, stellt sich die Fragen wann die steuerliche Freigrenze von 2.600 € überschritten wird?
Gibt es zeitliche Vorgaben, ab wann der geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig wird?