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  • 01
    Mitarbeiterdarlehen und steuerliche Freigrenze

    Ein Mitarbeiter hat folgende Arbeitgeberdarlehen erhalten:


    02/2024: 800 €

    03/2024: 400 €

    04/2024: 400 €

    07.2024: 500 €

    02/2025: 600 €

    04/2025: 600 €


    In 12/2025 folgt das nächste Darlehen von 800 €.


    Diese Darlehen werden beginnend ab 03/2024 in monatlichen Raten von 200 € abbezahlt (zinslos).

    Da diese Darlehen in kurzfristigen Zeitabständigen vergeben wurden, stellt sich die Fragen wann die steuerliche Freigrenze von 2.600 € überschritten wird?

    Gibt es zeitliche Vorgaben, ab wann der geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig wird?

     

  • 02
    RE: Mitarbeiterdarlehen und steuerliche Freigrenze

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 19.05.2015, Az. IV C 5-S2334/07/0009, Nr. 4) sind Zinsvorteile als Sachbezüge zu versteuern, "wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro übersteigt".


    Wenn für die im Sachverhalt mitgeteilten Darlehen seit März 2024 Monatsraten von EUR 200 rückgezahlt werden, sind weder Ende 2024, noch Ende 2025 ungetilgte Darlehen von in Summe mehr als EUR 2.600 vorhanden. Der Zinsvorteil (zinslose Darlehensgewährung) bleibt also lohnsteuerlich irrelevant.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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