Expertenforum - Mitarbeiter mit SB-Eigenschaft arbeitet im Rentenbezug weiter

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  • 01
    Mitarbeiter mit SB-Eigenschaft arbeitet im Rentenbezug weiter

    Liebes Team,


    würden Sie mir bitte weiterhelfen, welchen Beitragsschlüssel ich für folgenden Mitarbeiter verwenden muss:


    Mitarbeiter, geb. Febr. 1959, hat Schwerbehinderteneigenschaft

    - er ist ab 01.01.2025 im Rentenbezug - Rentenbescheid der Dt. RV liegt noch nicht vor, weil ohne Hochrechnung, Antrag wurde gestellt auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Vollrente).

    - Teilzeittätigkeit ab 01.01.2025 über Mini-/Midijob + gesetzlich versichert

    - welche Regelaltersgrenze ist zu berücksichtigen? 01.05.2025 (66 J. + 2 Mte.) oder 01.05.2023 (64 J. + 2 Mte.) wg. SB-Eigenschaft?

    - Welchen Beitragsschlüssel müsste ich dann ab 01.05.2025 verwenden, wenn diese Grenze zu berücksichtigen wäre?


    Recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen

    HR_Ent02


     

  • 02
    RE: Mitarbeiter mit SB-Eigenschaft arbeitet im Rentenbezug weiter

    Hallo HR_Ent02,
     
    Personen, welche im Jahr 1959 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren plus 2 Monaten. Da in Ihrem Sachverhalt diese am 01.05.2025 erreicht ist, sind ab diesem Zeitpunkt der Personengruppenschlüssel „119“ und der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ zu verwenden.
     
    Für die Zeit vom 01.01.2025-30.04.2025 ist der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ zu übermitteln (Personengruppenschlüssel „120“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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