Liebes Team,
würden Sie mir bitte weiterhelfen, welchen Beitragsschlüssel ich für folgenden Mitarbeiter verwenden muss:
Mitarbeiter, geb. Febr. 1959, hat Schwerbehinderteneigenschaft
- er ist ab 01.01.2025 im Rentenbezug - Rentenbescheid der Dt. RV liegt noch nicht vor, weil ohne Hochrechnung, Antrag wurde gestellt auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Vollrente).
- Teilzeittätigkeit ab 01.01.2025 über Mini-/Midijob + gesetzlich versichert
- welche Regelaltersgrenze ist zu berücksichtigen? 01.05.2025 (66 J. + 2 Mte.) oder 01.05.2023 (64 J. + 2 Mte.) wg. SB-Eigenschaft?
- Welchen Beitragsschlüssel müsste ich dann ab 01.05.2025 verwenden, wenn diese Grenze zu berücksichtigen wäre?
Recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
HR_Ent02