Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Versicherter (Person A) ist derzeit im Krankenstand und bezieht Krankengeld. A überlegt gemeinsam mit einem Bekannten (B) eine GbR zu gründen. Die Gründung wäre noch während des Bezugs von Krankengeld, weil Vorbereitungshandlungen getroffen werden müssen. Während des Krankenbezugs würde nur Person B für die GbR arbeiten. Erst nach Genesung und Ende des Krankengeldes würde A tätig werden.
Ist dies möglich oder ist die Gründung/Beteiligung an einer GbR während des Krankengeldbezugs schädlich so dass A kein Krankengeld mehr beziehen darf (selbst wenn nicht für die GbR gearbeitet wird)?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.