Liebes Expertenteam,
ist es korrekt, das es zukünftig möglich ist, das ein Minijobber während des Beschäftigungsverhältnisses die Befreiung künftig einmalig widerrufen kann ? Gilt dies dann ab dem Monat des Widerrufs ?
Vielen Dank vorab.
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Liebes Expertenteam,
ist es korrekt, das es zukünftig möglich ist, das ein Minijobber während des Beschäftigungsverhältnisses die Befreiung künftig einmalig widerrufen kann ? Gilt dies dann ab dem Monat des Widerrufs ?
Vielen Dank vorab.
Hallo Team HR,
nach unserem Kenntnisstand beabsichtigt der Gesetzgeber, einen einmaligen Widerruf für geringfügig entlohnte Beschäftigte einzuführen, die auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden. Weitergehende Informationen - auch was den Zeitpunkt angeht - liegen uns aktuell nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Team HR,
nachdem uns zwischenzeitlich Informationen zu der von Ihnen angefragten Thematik vorliegen, möchten wir unsere Antwort vom 08.12.2025 aktualisieren.
Voraussichtlich ab dem 01.07.2026 sollen geringfügig entlohnte Beschäftigte eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen können.
Dafür ist ein Antrag beim Arbeitgeber erforderlich.
Bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist dies nur einheitlich möglich.
Die Aufhebung der Befreiung gilt nur für die Zukunft. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich. Die Aufhebung der Befreiung gilt jeweils ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt – vorausgesetzt, die Minijob-Zentrale widerspricht der Meldung nicht innerhalb eines Monats.
Weitere Details hierzu liegen uns derzeit noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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