Wir rechnen einen Minijobber ab, bei dem sich nun herausgestellt hat, dass er in der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist. Nach meinen Recherchen gilt diese weder als privat noch als gesetzlich - bleibt dann die Schlüsselung 6500 bestehen?

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Minijobber mit Versicherung in der Postbeamtenkrankenkasse
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RE: Minijobber mit Versicherung in der Postbeamtenkrankenkasse
Hallo Frau Schmidt,
nimmt ein Beamter oder ein Pensionär, der bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist, eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, so sind keine pauschalen Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
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