Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin arbeitet während ihrer Elternzeit im Rahmen eines Minijobs (473,- EUR brutto mtl./13 Jahresgehälter).
Sie möchte ab dem 01.09.2023 ihre Stunden erhöhen und würde dann 1.104,- EUR brutto mtl. verdienen. Ab wann ist das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als Minijob sondern als Midijob zu behandeln? Ab Unterschrift auf der Vereinbarung der Arbeitszeitänderung oder ab dem 01.09.2023?
Vielen Dank und freundliche Grüße!