Expertenforum - Minijob und Zwischenpraktikum

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  • 01
    Minijob und Zwischenpraktikum

    Hallo,


    ist es möglich, bei dem gleichen Arbeitgeber einen Minijob zu haben und ein Zwischenpraktikum abzuleisten?

    Der Minijob wird in einem Krankenhaus ausgeübt. Zeitgleich bietet dieses Krankenhaus auch die Möglichkeit, ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum durchzuführen.


    Oder ist es möglich als Werkstudent ein Praktikum beim gleichen Arbeitgeber durchzuführen?


    Viele Grüße

  • 02
    RE: Minijob und Zwischenpraktikum

    Guten Tag,


    Personen, die während der Dauer ihres Studiums ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten, sind versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Dauer, die Höhe des Entgelts und die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle. Sofern der Praktikant ein Entgelt erhält, besteht Umlage- und Unfallversicherungspflicht. Somit wäre eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ und dem Personengruppenschlüssel „190“ vorzunehmen.


    Neben einem (in einer Studien- oder Prüfungsordnung) vorgeschriebenen Zwischenpraktikum kann gleichzeitig eine Werkstudentenbeschäftigung/ein Minijob ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von der Werkstudentenbeschäftigung/dem Minijob und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht.


    Wenn Sie die Splittung der Tätigkeit als Werkstudent bzw. der sozialversicherungsfreien Beschäftigung mit dem Zwischenpraktikum schriftlich/vertraglich strikt voneinander trennen können, spricht nichts dagegen, beides parallel laufen zu lassen.

    Daher bleibt in Ihrem Fall das Werkstudentenprivileg bzw. die geringfügige Beschäftigung während des vorgeschriebenen Praktikums erhalten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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