Expertenforum - Minijob und Erreichung Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

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  • 01
    Minijob und Erreichung Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Arbeitnehmerin als Minijob mit der Schlüsselung 6100. Nun wird die Regelaltersgrenze erreicht, aber die Arbeitnehmerin hat noch keinen Rentenantrag gestellt und bezieht somit noch keine Rente. Müssen wir nun einen Umschlüsselung auf 6500 vornehmen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 02
    RE: Minijob und Erreichung Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

    Hallo Hilfe,

    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt besteht aufgrund der erreichten Regelaltersgrenze grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit für die Beschäftigte.

    Da die Mitarbeiterin noch keinen Rentenantrag gestellt hat, verbleibt es allerdings weiterhin beim Beitragsgruppenschlüssel „6100“ (Personengruppenschlüssel „109“).

    Erst nach Bewilligung der Altersvollrente besteht Rentenversicherungsfreiheit und es erfolgt eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels auf „6500“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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