Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Arbeitnehmerin als Minijob mit der Schlüsselung 6100. Nun wird die Regelaltersgrenze erreicht, aber die Arbeitnehmerin hat noch keinen Rentenantrag gestellt und bezieht somit noch keine Rente. Müssen wir nun einen Umschlüsselung auf 6500 vornehmen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!