Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zum Minijob bezüglich einer Teilzeitbeschäftigung währen der Elternzeit.
Wenn eine Beschäftigte aus der Elternzeit zurückkommt und einer Tätigkeit mit einem Beschäftigungsumfang von 10% nachgeht, müssen wir sie dann als Minijobberin (ohne arbeitsverträgliche Änderungen) anmelden oder wie sieht hier die versicherungsrechtliche Beurteilung aus?
Vielen Dank im Voraus.