Wir haben eine Arbeitnehmerin die ab 11.03.2025 in Elternzeit ist. Im November 25 zahlen wir die anteiligen 13.Gehälter (laut Arbeitsvertrag) aus. Ab November arbeitet sie bei uns als Minijobber unter 556,00 €. Was bedeutet das, werden die Zahlungen für diesen Monat zusammengefast? Bleibt der Minijob für den November 25 bestehen und das13. Gehalt wird zum letzten Monat also März 25 verbeitragt (Meldung 54 einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) und der Minijob an die Minijobzentrale gemeldet?
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Minijob und Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber mit Zahlung 13.Gehalt
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RE: Minijob und Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber mit Zahlung 13.Gehalt
Hallo Personal,
einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (wie z.B. Weihnachtsgeld), das nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in ein geringfügig entlohntes beim gleichen Arbeitgeber (während der Elternzeit) gewährt wird, ist zunächst danach zu bewerten, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitte der Anspruch auf die Einmalzahlung entstanden ist.
Ggf. ist eine Aufteilung der Einmalzahlung auf die jeweiligen Beschäftigungsabschnitte vorzunehmen. Dieses Ergebnis geht mithin – trotz Arbeitgeberidentität – von jeweils getrennt voneinander zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitten aus. Es impliziert, dass die Einmalzahlung im Regelfall auf einer klar definierbaren Anspruchsgrundlage basiert, die entweder in dem versicherungspflichtigen oder in dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis liegt und von daher eine entsprechende Zuordnung ermöglicht.
Die Einmalzahlung wird beitragsrechtlich also so behandelt, als hätte ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden.
Demzufolge wäre nach unserem Verständnis grundsätzlich der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. über die Krankenkasse zu verbeitragen und zu melden, während der Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigung grundsätzlich über die Minijobzentrale zu melden und zu verbeitragen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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