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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Minijob und Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider müssen wir einem Minijobber kündigen und möchten ihm eine Abfindung i.H.v. 1.500€ im Austrittsmonat zahlen.

    Können wir eine Abfindung zahlen, ohne dass sich der sozialversicherungsrechtliche Status als Minijobber ändert.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

  • 02
    RE: Minijob und Abfindung

    Hallo FP20Gehalt,
     
    Sozialversicherungsbeiträge sind nur vom Arbeitsentgelt aus einer aktiven Beschäftigung abzuführen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Entlassungsabfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und daher nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Dies gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass die von Ihnen erwähnte Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt wird, hat dies weder versicherungsrechtliche noch beitragsrechtliche Auswirkungen auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung.  
     
    Eine Dokumentation der Abfindungszahlung ist den Entgeltabrechnungsunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  
     

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