Sehr geehrtes Expertenteam,
ich benötige bitte ihre Einschätzung/Erläuterung:
Situationsbeschreibung:
Angestellte ist aufgrund Stunden und Verdienst im Monat als Minijob angestellt, an festen Tagen in der Woche.
Ihre Tätigkeit kann Sie als Einzige im Betrieb ausführen, weil Sie die Nötige/besondere Fortbildung im Gesundheitsbereich hat.
Tätigkeiten müssen regelmäßig vorgenommen werden (Nachweis für Patient/Krankenkasse) und können daher nicht ersatzlos ausfallen.
Wenn die Angestellte krank ist, müssen die Tätigkeiten von derselben Angestellten in der Folgewoche zusätzlich zur fortlaufenden Tätigkeit nachgeholt werden.
Problematik:
Dadurch mehr/doppelte Arbeitszeit der Angestellten in Höhe der Krankstunden. Durch die Lohnfortzahlung für die Krankstunden sowie die nachgeholten Stunden wird die Minijob-Grenze überschritten.
Fragestellungen:
Muss die Angestellte im entsprechenden Monat SV-Pflichtig gemeldet werden?
Wäre eine "Eigenvertretung" im Rahmen eines unvorhersehbaren Ereignisses und somit ein Überschreiten der Minijob-Grenze möglich?
Falls eine Eigenvertretung möglich ist, ist diese auch öfters als zweimal jährlich möglich?
Vielen Dank im Voraus