Expertenforum - Minijob oder SV-pflichtig

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Minijob oder SV-pflichtig

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich benötige bitte ihre Einschätzung/Erläuterung:


    Situationsbeschreibung:

    Angestellte ist aufgrund Stunden und Verdienst im Monat als Minijob angestellt, an festen Tagen in der Woche.

    Ihre Tätigkeit kann Sie als Einzige im Betrieb ausführen, weil Sie die Nötige/besondere Fortbildung im Gesundheitsbereich hat.

    Tätigkeiten müssen regelmäßig vorgenommen werden (Nachweis für Patient/Krankenkasse) und können daher nicht ersatzlos ausfallen.

    Wenn die Angestellte krank ist, müssen die Tätigkeiten von derselben Angestellten in der Folgewoche zusätzlich zur fortlaufenden Tätigkeit nachgeholt werden.


    Problematik:

    Dadurch mehr/doppelte Arbeitszeit der Angestellten in Höhe der Krankstunden. Durch die Lohnfortzahlung für die Krankstunden sowie die nachgeholten Stunden wird die Minijob-Grenze überschritten.


    Fragestellungen:

    Muss die Angestellte im entsprechenden Monat SV-Pflichtig gemeldet werden?

    Wäre eine "Eigenvertretung" im Rahmen eines unvorhersehbaren Ereignisses und somit ein Überschreiten der Minijob-Grenze möglich?

    Falls eine Eigenvertretung möglich ist, ist diese auch öfters als zweimal jährlich möglich?


    Vielen Dank im Voraus

     

  • 02
    RE: Minijob oder SV-pflichtig

    Guten Tag,
     
    Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Kalendermonaten sind generell unschädlich, solange dadurch die Jahresgrenze (2025 6.672 Euro) zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht überschritten wird.
     
    Aus unserer Sicht finden hier auch die Regelungen zum zulässigen gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze Anwendung. Im Rundschreiben wird generell von einer Krankheitsvertretung gesprochen.
    Daher kann für maximal 2 Monate bis zur zweifachen Geringfügigkeitsgrenze verdient werden. Es verbleibt hier bei einer geringfügigen Beschäftigung.
     
    Bei weiteren Überschreitungen tritt für diesen Monat Sozialversicherungspflicht ein, sofern danach in vorausschauender Betrachtung die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.