Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.03. aus und erhält ab 01.04. Rente. Sie möchte ab 01.04. weiterhin - dann als Minijob - bei uns beschäftigt werden.
Vermutlich kann sie die aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden nicht bis Renteneintritt abfeiern.
Ist es arbeitsrechtlich korrekt, die Stunden in das neue Arbeitsverhältnis zu übertragen?
Oder müssen die Stunden aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis auch in diesem abgefeiert bzw. ausgezahlt werden?