Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beabsichtigen eine Aushilfe befristet für den Monat Dezember 2025 zu beschäftigen. Es handelt sich um eine Masterstudentin mit Vollzeitstudium, die bis vor Kurzem bei einem anderen Arbeitgeber als Werkstudentin angestellt war. Der Werkstudentenvertrag bei dem anderen Arbeitgeber ist beendet, sie hatte bisher keine kurzfristigen Beschäftigungen in 2025 und auch keine anderweitigen geringfügigen Beschäftigungen (Minijob mit Verdienstgrenze). Unserer Ansicht nach, sollte eine kurzfristige Beschäftigung in unserem Unternehmen möglich sein, da die Werkstudenten-Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen stattfand. Wie lautet Ihre Einschätzung? Im Voraus vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Freundliche Grüße!