Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Minijob - kurzfristige Beschäftigung Masterstudentin

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir beabsichtigen eine Aushilfe befristet für den Monat Dezember 2025 zu beschäftigen. Es handelt sich um eine Masterstudentin mit Vollzeitstudium, die bis vor Kurzem bei einem anderen Arbeitgeber als Werkstudentin angestellt war. Der Werkstudentenvertrag bei dem anderen Arbeitgeber ist beendet, sie hatte bisher keine kurzfristigen Beschäftigungen in 2025 und auch keine anderweitigen geringfügigen Beschäftigungen (Minijob mit Verdienstgrenze). Unserer Ansicht nach, sollte eine kurzfristige Beschäftigung in unserem Unternehmen möglich sein, da die Werkstudenten-Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen stattfand. Wie lautet Ihre Einschätzung? Im Voraus vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Freundliche Grüße!

  • 02
    RE: Minijob - kurzfristige Beschäftigung Masterstudentin

    Guten Tag,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Dies bedeutet, dass eine kurzfristige Beschäftigung gegeben ist, wenn sie maximal für drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt wird.

    Es ist dann allerdings noch zu prüfen, ob eventuell Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr anzurechnen sind. Diese (kurzfristigen) Vorbeschäftigungen wären dann auf die Beschäftigungszeit der aktuellen Beschäftigung anzurechnen.

    Liegen keine Vorbeschäftigungen bei dem Studenten vor, ist eine sozialversicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigung möglich. Sofern in Ihrem Fall also keine anrechenbaren Vorbeschäftigungen vorliegen, kann eine kurzfristige Beschäftigung angenommen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.