Ein ausländischer Geschäftsführer unseres Unternehmens möchte eine kfm. Mitarbeiterin (Ehefrau) auf Minijobbasis für sich zuhause (in Rumänien) einstellen. Die Tätigkeit wird quasi nur im Homeoffice erbracht. Ist das ohne weiteres möglich und was ist sozialversicherungstechnisch dabei zu beachten?
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Minijob im Homeoffice (Ausland)
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RE: Minijob im Homeoffice (Ausland)
Sehr geehrte Frau Ellermann,
im Sozialversicherungsrecht gilt immer das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass das Recht des Beschäftigungsstaates Anwendung findet. In Ihrem Fall gilt für die Ehefrau das rumänische Sozialversicherungsrecht.
Wir empfehlen Ihnen, Kontakt zum rumänischen SV-Träger aufzunehmen:
Casa Nationala de Pensii Publice (CNPP)
Str. Latina nr. 8, Sector 2
70244 BUCURESTI
RUMÄNIEN
Mit freundlichen Grüßen
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