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  • 01
    Minijob als Student

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Student soll als Minijobber angestellt werden. AZ die Woche 7 Std. Studienbescheinigung liegt vor. Verdienst zwischen 350,00 € - 400,00 € im Monat. Befreiung zur Rentenversicherung liegt vor.

    Sind in diesem Fall vom Arbeitgeber ebenfalls die pauschalen Beiträge zur KV und RV AG-Anteil, wie bei allen Minijobbern zu zahlen? Oder ist auch hier Versicherungsfreiheit wie bei Werkstudenten gegeben? Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Minijob als Student

    Hallo Kluge,
     
    bei Studierenden, die im Rahmen eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigt werden und gesetzlich krankenversichert sind, hat der Arbeitgeber die Krankenversicherungspauschale abzuführen.
     
    In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „6100“). Der Student hat jedoch die Option, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall wären dann lediglich die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber zu entrichten und der Beitragsgruppenschlüssel „6500“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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