Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Student soll als Minijobber angestellt werden. AZ die Woche 7 Std. Studienbescheinigung liegt vor. Verdienst zwischen 350,00 € - 400,00 € im Monat. Befreiung zur Rentenversicherung liegt vor.
Sind in diesem Fall vom Arbeitgeber ebenfalls die pauschalen Beiträge zur KV und RV AG-Anteil, wie bei allen Minijobbern zu zahlen? Oder ist auch hier Versicherungsfreiheit wie bei Werkstudenten gegeben? Vielen Dank Kluge