Expertenforum - Minijob

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  • 01
    Minijob

    Hallo liebes Experteam,


    wieder einmal benötige ich Ihre fachliche Beurteilung.


    Eine Mitarbeiterin im Übergangsbereich bekommt nun zwei Jobräder.


    Bislang verdient sie 720 € monatlich.

    Auf Grund der Entgeltumwandlung für zwei Jobräder (134 € und 130 €) reduziert sich

    das Entgelt auf 456 €. Muss die Mitarbeiterin nun als Minijobberin abgerechnet werden?


    Danke sehr und viele Grüße!

     

  • 02
    RE: Minijob

    Sehr geehrte Frau Ostermeier,
     
    eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten E-Bikes ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das, um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des E-Bikes ergibt.
     
    Sofern in Ihrem Fall dann die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wird, liegt keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr vor und es muss eine Ummeldung zur Minijobzentrale erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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