Hallo liebes Experteam,
wieder einmal benötige ich Ihre fachliche Beurteilung.
Eine Mitarbeiterin im Übergangsbereich bekommt nun zwei Jobräder.
Bislang verdient sie 720 € monatlich.
Auf Grund der Entgeltumwandlung für zwei Jobräder (134 € und 130 €) reduziert sich
das Entgelt auf 456 €. Muss die Mitarbeiterin nun als Minijobberin abgerechnet werden?
Danke sehr und viele Grüße!