Expertenforum - Minijob

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN ist seit 2022 als Minijobber beschäftigt. Mit Erstellung der privaten Ekst-Erklärung wurde bekannt, dass die Lohnrechnung nach Lst-Karte abgerechnet wurde und nicht mit 2 % P-Lst.

    Dies soll rückwirkend korrigiert werden. Ist es für das Jahr 2022 und 2023 ausreichend den Lohn zu korrigieren, die P-Lst für 2022 und 2023 an die Knappschaft abzuführen und dies dem Finanzamt mit einem zusätzlichen Schreiben mitzuteilen, da die Lohnsteuerbescheinigungen 2022 und 2023 nicht mehr abänderbar sind. Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Minijob

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Wechsel von der Versteuerung nach individuellen Merkmalen zur Pauschalversteuerung ist gemäß § 41c Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahres "nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig".


    Das Wahlrecht des Arbeitgebers ist folglich mit Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Kalenderjahr endgültig ausgeübt und nicht mehr korrekturfähig. Auch eine zusätzliche Steueranmeldung und -zahlung an die Deutsche Rentenversicherung würde dies nicht verändern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.