Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin mit einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 8,00 Stunden bekommt eine monatliche Vergütung von 520,00 Euro.
Die monatliche Arbeitszeit beträgt umgerechnet 34,66 Stunden (8,00 Stunden * 4,33 Wochen) . Die Mitarbeiterin überschreitet teilweise die vereinbarte Arbeitszeit (monatlich ca. 38 Stunden).
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Ist die Beschäftigung weiterhin geringfügig, da die tatsächlich geleisteten Stunden multipliziert mit dem Mindestlohn (38,00 Stunden * 12,00 Euro = 456,00) unter 520,00 Euro ist oder liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, da die zusätzlichen Stunden zu vergüten sind und somit die 520,00 Euro monatlich überschritten werden?
Wo ist diese Konstellation geregelt bzw. kann nachgelesen werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.