Guten Tag, wenn ein Arbeitnehmer ein Festgehalt von 2300€ Gehalt erhält und eine Entgeltumwandlung in Höhe von 200€ abschließt kommt er ja in diversen Monaten und die Mindestlohngrenze. Gelten hier die vereinbarten 2300€ als Mindestlohn oder das gekürzte Entgelt? Es besteht keine Tarifanbindung.
Mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre Antwort.
Ines