Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mindestlohn bei Zwischenpraktikum als kurzfristige Beschäftigung

    Liebes Expertenteam,


    ein Zwischenpraktikum (freiwilliges Orientierungspraktikum gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG) ohne Immatrikulation erfüllt die Bedingungen für eine kurzfristige Beschäftigung.


    Gefährdet die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (kurzfristige Beschäftigung) die 'Nichtanwendung' des Mindestlohns bei Orientierungspraktikum?


    Erfolgt die Anwendung der Personengruppe 105 (Prakt.) oder 110 (kurzfr. Besch.)?


    Herzlichen Dank!


     

  • 02
    RE: Mindestlohn bei Zwischenpraktikum als kurzfristige Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses ist für die arbeitsrechtliche Anwendung der Ausnahmeregelungen vom gesetzlichen Mindestlohn nicht relevant. Das heißt, die Einordnung als kurzfristige Beschäftigung würde an der Mindestlohnfreiheit nichts ändern.


    Zu den sozialversicherungsrechtlichen Fragen möchten wir Sie bitten, sich an die Fachexperten Sozialversicherung zu wenden. Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht



     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.