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  • 01
    Midijobregeln auch bei Lohn von unter Euro 550,00 anwendbar

    Sind die Regeln für Midijob (ermäßigter Beitrag für den Arbeitnehmer) auch bei einem monatlichen Verdienst von unter Euro 550,00 anwendbar. Wie hoch wäre in diesem Fall die Belastung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber?


    Vielen Dank im Voraus

  • 02
    RE: Midijobregeln auch bei Lohn von unter Euro 550,00 anwendbar

    Hallo frageserviceaok,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt.
     
    Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich, in denen im Entgeltabrechnungszeitraum das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs unterschreitet (z. B. bei schwankendem Arbeitsentgelt), ist zu beachten, dass in Monaten des Unterschreitens für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme „BE“ das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem „Faktor F“ (im Jahr 2025: 0,6683) zu multiplizieren ist.
     
    Die entsprechende Formel für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme lautet demnach:
     
                BE = tatsächliches Arbeitsentgelt x F
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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