Hallo,
ich würde gerne wissen, ob für ein pharmazeutisches Praktikum die Midijobregeln anwendbar sind.
Ich selbst glaube, dass diese Regelungen nicht anzuwenden sind, weil meiner Meinung nach das pharmazeutische Praktikum als Beschäftigung zur Berufsausbildung gelten müsste. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich hier richtig liege, dass hier die Midijobregelungen nicht anzuwenden sind.
Vielen Dank