Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.01.23 wurde die Grenze für Midi-Jobs auf 2.000 Euro/Monat angehoben.
Durch die Anhebung der Grenze fällt nun ein Mitarbeiter unter die monatliche Entgeltgrenze und wäre somit als Midijobber zu führen.
Problem ist jedoch, dass dieser Mitarbeiter noch eine selbstständige Tätigkeit als Steuerberater ausübt. Des Weiteren ist er auch noch privat Versichert in der KV und PV.
Können wir den Mitarbeiter überhaupt als Midijobber kennzeichnen, weil er die Entgeltgrenze unterschreitet oder spricht dagegen, dass er selbstständig und privat Versichert ist?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Schönen Feierabend
Gruß aus Karlsruhe