unser Mitarbeiter hat bis September 2020 acht Stunden täglich gearbeitet, seit Oktober 2020 arbeitet er vier Stunden täglich, für die restlichen vier Stunden bekommt
er Erwerbsminderungsrente.
Sein Brutto beträgt 1290,24€ , jährliche 15482,88 € Sonderzahlungen nicht berücksichtigt, wird in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente mitangerechnet?